Korruption bezeichnet das Anbieten oder Verlangen von unlauteren Vorteilen für das Erbringen bestimmter Leistungen, etwa für eine Bevorzugung im Wettbewerb oder für behördliche Amtsausübung.
Dies betrifft in der Regel, aber nicht nur, Verstöße gegen Strafnormen wie
§ 299 und
§§ 331ff. StGB, aber auch die Bestechung von Abgeordneten (
§ 108e StGB) oder Betriebsräten/Personalräten (
§ 119 BetrVG).