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Verstöße gegen Gesetze zum Schutz am Arbeitsplatz →
Dazu zählen Verletzungen der gesetzlichen Arbeitsbedingungen sowie sonstige Individualrechte.

Zum Beispiel: 
  • Arbeitszeitverstöße
  • Diskriminierung
  • Mobbing/Beleidigung
  • Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot
  • Belästigungen
Datenschutzverstöße →
Gemeint sind Verstöße gegen Datenschutzgesetze zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind.

Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von personenbezogenen Daten
  • die missbräuchliche Nutzung solcher Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf besonders sensible Daten
Vergabeverstöße →
Darunter sind Verstöße gegen bundesrechtliche und für Auftraggeber einheitlich geltende Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (und den Rechtsschutz in diesen Verfahren) ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte zu verstehen.
Verfassungstreue von Amtsträgern →
Hier geht es um Äußerungen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Korruption →
Korruption bezeichnet das Anbieten oder Verlangen von unlauteren Vorteilen für das Erbringen bestimmter Leistungen, etwa für eine Bevorzugung im Wettbewerb oder für behördliche Amtsausübung.

Dies betrifft in der Regel, aber nicht nur, Verstöße gegen Strafnormen wie § 299 und §§ 331ff. StGB, aber auch die Bestechung von Abgeordneten (§ 108e StGB) oder Betriebsräten/Personalräten (§ 119 BetrVG).  
Geldwäsche →
Geldwäscher versuchen, kriminell erwirtschaftete Vermögenswerte in den Finanzkreislauf einzuschleusen. Das kann zB passieren, indem man ein Konto zur Verfügung stellt, über das illegale Gelder geschleust werden, oder indem man Vermögenswerte ankauft, die aus illegaler Quelle stammen.

In der Regel geht es hier um Verstöße nach § 261 StGB oder gegen Vorschriften aus dem GwG.
Sonstige Verstöße nach § 2 HinSchG →
Wenn Ihr Hinweis zu keiner der vorgenannten Kacheln passt, handelt es sich vielleicht um einen sonstigen Verstoß unter § 2 HinSchG. Solche können hier gemeldet werden.