Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG erhalten haben.
Wie das System Sie schützt:
Wie das System Sie schützt:
- Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
- Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?
Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.
Wenn Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie bitte "Sonstige Verstöße nach § 2 HinSchG" aus.
Sollte ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.
Wenn Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie bitte "Sonstige Verstöße nach § 2 HinSchG" aus.
Sollte ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.